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   BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 602/95   

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https://dejure.org/1996,1409
BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 602/95 (https://dejure.org/1996,1409)
BAG, Entscheidung vom 24.01.1996 - 7 AZR 602/95 (https://dejure.org/1996,1409)
BAG, Entscheidung vom 24. Januar 1996 - 7 AZR 602/95 (https://dejure.org/1996,1409)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifvertraglicher Wiedereinstellungsanspruch - Nachweis einer wiederhergestellten Berufsfähigkeit im öffentlichen Dienst - Beendigung des Beschäftigtenverhältnisses bei Rentengewährung durch Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) - Ermessensspielraum des ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 39; BAT § 59 Abs. 1, 5; ZPO § 551 Nr. 1
    Tarifvertraglicher Wiedereinstellungsanspruch

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 551 Nr. 1; ArbGG § 39; BAT § 59 Abs. 1, 5
    Tarifvertraglicher Wiedereinstellungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1996, 823
  • BB 1996, 1336
  • BB 1996, 1837
  • DB 1996, 2633
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 16.11.1995 - 8 AZR 864/93

    Kündigung eines Hochschullehrers nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 602/95
    Eine wiederholte Heranziehung derselben ehrenamtlichen Richter, die bereits in einem früheren Kammertermin mit der Sache befaßt waren, ist nur bei Vorliegen besonderer Gründe aufgrund einer abstrakt generellen Regelung durch den jeweiligen Geschäftsverteilungsplan zulässig (BAG Urteile vom 19. Juni 1973 - 1 AZR 521/72 - AP Nr. 47 zu Art. 9 GG Arbeitskampf und 16. November 1995 - 8 AZR 864/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 13.11.1991 - 7 ABR 8/91

    Betriebsratsvorsitz - Wahlanfechtung

    Auszug aus BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 602/95
    Das erlaubt im Einzelfall auch eine Abweichung von der normierten Rechtsfolge, wenn hierfür einsichtige und vernünftige Gründe sprechen (BAG Beschluß vom 13. November 1991, BAGE 69, 41, 47 = AP Nr. 9 zu § 26 BetrVG 1972, zu B 2 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 21.01.1987 - 4 AZR 547/86

    Vorruhestand

    Auszug aus BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 602/95
    Eine wiederholte Heranziehung derselben ehrenamtlichen Richter, die bereits in einem früheren Kammertermin mit der Sache befaßt waren, ist nur bei Vorliegen besonderer Gründe aufgrund einer abstrakt generellen Regelung durch den jeweiligen Geschäftsverteilungsplan zulässig (BAG Urteile vom 19. Juni 1973 - 1 AZR 521/72 - AP Nr. 47 zu Art. 9 GG Arbeitskampf und 16. November 1995 - 8 AZR 864/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 19.06.1973 - 1 AZR 521/72

    Vermutete Rechtmäßigkeit eines Streiks

    Auszug aus BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 602/95
    Eine wiederholte Heranziehung derselben ehrenamtlichen Richter, die bereits in einem früheren Kammertermin mit der Sache befaßt waren, ist nur bei Vorliegen besonderer Gründe aufgrund einer abstrakt generellen Regelung durch den jeweiligen Geschäftsverteilungsplan zulässig (BAG Urteile vom 19. Juni 1973 - 1 AZR 521/72 - AP Nr. 47 zu Art. 9 GG Arbeitskampf und 16. November 1995 - 8 AZR 864/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 23.02.2000 - 7 AZR 891/98

    Tariflicher Wiedereinstellungsanspruch

    Dem steht das Senatsurteil vom 24. Januar 1996 (- 7 AZR 602/95 - AP BAT § 59 Nr. 7) nicht entgegen.

    Zwar hat der Senat dort entschieden, die Ausgestaltung des § 59 Abs. 5 BAT als Soll-Vorschrift eröffne dem Arbeitgeber eine Einzelfallprüfung, bei welcher er unter Beachtung des Rechtsgedankens des § 315 Abs. 1 BGB alle Umstände zu würdigen und vor allem die sozialen Belange des Angestellten entscheidend mit zu berücksichtigen habe (BAG 24. Januar 1996 - 7 AZR 602/95 - AP BAT § 59 Nr. 7 = EzA BAT § 59 Nr. 7, zu II 3 a der Gründe).

  • BAG, 30.04.1997 - 7 AZR 122/96

    Rückabwicklung rechtsgrundlos erbrachter Leistungen des Arbeitgebers

    Aufgrund dieser auflösenden Bedingung (ständige Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 24. Januar 1996 - 7 AZR 602/95 - AP Nr. 7 zu § 59 BAT; Urteil vom 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - AP Nr. 6 zu § 59 BAT) hat das Arbeitsverhältnis der Parteien am 31. März 1993 geendet, weil dem Beklagten mit dem am 1. März 1993 zugestellten Bescheid ab dem 1. Februar 1993 eine Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit auf Dauer gewährt worden ist.
  • BAG, 06.12.2000 - 7 AZR 302/99

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Rentengewährung

    cc) Die Tarifvertragsparteien haben die Interessen des Arbeitnehmers auch für den Fall des späteren Erlöschens des Anspruchs auf die VAP-Rente hinreichend berücksichtigt (vgl. zu diesem Erfordernis BAG 24. Januar 1996 - 7 AZR 602/95 - AP BAT § 59 Nr. 7 = EzA BAT § 59 Nr. 4, zu B II 3 a der Gründe; BAG 23. Februar 2000 - 7 AZR 126/99 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Musiker Nr. 13 = EzA BGB § 620 Bedingung Nr. 15, zu 2 c bb der Gründe; BAG 23. Februar 2000 - 7 AZR 891/98 - AP MTL II § 62 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 1, zu B II 1 b bb der Gründe).
  • BAG, 03.09.2003 - 7 AZR 661/02

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Erwerbsunfähigkeit

    bb) Macht der Arbeitnehmer von seiner sozialrechtlichen Dispositionsbefugnis hingegen dahingehend Gebrauch, daß er den auf seinen Antrag hin ergangenen Bescheid über die Gewährung einer unbefristeten Erwerbsunfähigkeitsrente formell bestandskräftig werden läßt, führt dies auch dann zur endgültigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn der Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente später wegfällt, sei es dadurch, daß der Arbeitnehmer die Erwerbsfähigkeit wieder erlangt (BAG 24. Januar 1996 - 7 AZR 602/95 - AP BAT § 59 Nr. 7 = EzA BAT § 59 Nr. 4, zu B II 3 b der Gründe) oder daß der Rentenbescheid aus anderen Gründen nach §§ 44 bis 48 SGB X aufgehoben oder zurückgenommen wird.
  • BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 105/09

    Tarifliche Öffnungsklausel - Zustimmungsvorbehalt zu einer abweichenden

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht für zahlreiche Fälle derartiger Klauseln in Tarifverträgen entschieden (zB 24. Juni 2010 - 6 AZR 1037/08 - Rn. 33, ZTR 2010, 525 (zu § 50 BAT); 16. Oktober 2007 - 9 AZR 321/06 - Rn. 21, AP TzBfG § 8 Nr. 22 (zu § 15b BAT-KF); 5. Juli 2006 - 4 AZR 381/05 - Rn. 92, BAGE 119, 1 (zu § 47 Abs. 8 BMT-AW O); 23. Februar 2000 - 7 AZR 891/98 - zu B II 1 b bb der Gründe, AP MTL II § 62 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 1 (zu § 62 Abs. 5 MTL II); 24. Januar 1996 - 7 AZR 602/95 - zu B II 3 a der Gründe, AP BAT § 59 Nr. 7 = EzA BAT § 59 Nr. 4 (zu § 59 Abs. 5 BAT); 4. November 1970 - 4 AZR 121/70 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 119 = EzA ArbPlSchG § 6 Nr. 2 (zu § 4 Abs. 1 GTV Metallindustrie Niedersachsen); ebenso aus der Literatur Jacobs in Jacobs/Krause/Oetker Tarifvertragsrecht § 7 Rn. 88) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.05.1998 - 3 Sa 1165/97

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen schuldhafter Verzögerung bei der

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  • LAG Baden-Württemberg, 16.05.2012 - 13 Sa 108/11

    Bezug einer befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung als auflösende

    cc) Die Tarifvertragsparteien haben die Interessen des Arbeitnehmers auch für den Fall des späteren Erlöschens des Anspruchs auf die Rente wegen voller Erwerbsminderung hinreichend berücksichtigt (vgl. zu diesem Erfordernis BAG 24. Januar 1996 - 7 AZR 602/95 - AP BAT § 59 Nr. 7 = EzA BAT § 59 Nr. 4, zu B II 3 a der Gründe; BAG 23. Februar 2000 - 7 AZR 126/99 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Musiker Nr. 13 = EzA BGB § 620 Bedingung Nr. 15, zu 2 c bb der Gründe; BAG 23. Februar 2000 - 7 AZR 891/98 - AP MTL II § 62 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 1, zu B II 1 b bb der Gründe).
  • LAG Köln, 20.08.2008 - 9 Sa 408/08

    Leitungsfunktion; befristete Übertragung; Sachgrund

    Im Allgemeinen gilt, dass von nicht näher erläuterten Sollbestimmungen in Tarifverträgen ebenso wie von gesetzlichen Sollvorschriften abgewichen werden kann, wenn dafür vernünftige, einsichtige Gründe gegeben sind (vgl. z. B. zu § 59 Abs. 5 BAT: BAG, Urteil vom 24. Januar 1996 - 7 AZR 602/95 - zu § 26 Abs. 1 S. 2 BetrVG: BAG, Beschluss vom 13. November 1991 - 7 ABR 8/91 -).
  • LAG Hamburg, 11.11.1998 - 8 Sa 38/98

    Anspruch auf Wiedereinstellung nach Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit

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  • LAG Hamm, 29.11.2000 - 18 Sa 174/00

    Betriebsbedingte Änderungskündigung ; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei einer

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  • ArbG Köln, 13.02.2008 - 10 Ca 3163/07
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